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Im Zuge eines Bußgeldverfahrens werden Ordnungswidrigkeiten, also Verstöße, mit einem bestimmten Geldbetrag bestraft. Neben dem zu zahlenden Bußgeld kann ein Bußgeldverfahren noch zusätzliche Sanktionen beinhalten. So kann beispielsweise im Straßenverkehrsrecht noch zusätzlich zum Bußgeld ein Fahrverbot hinzu kommen oder Einträge ins Verkehrszentralregister ("Punkte in Flensburg"). Bußgeldverfahren sind gegen Kinder nicht zulässig.